AGB

Zahlungs- und Lieferbedingungen:
I. Geltung
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Teillieferung als anerkannt. Diese Bedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Besteller erstmals zugegangen sind.
Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

II. Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot gemachten Angaben, insbesondere Beschreibungen, Maß- und Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Besteller nicht unzumutbar ist.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab HANDREKE & Co. KG zuzüglich der am Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Kostenfreie Versendung bzw. Anlieferung durch uns erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

2. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Die Zahlung kann durch Barzahlung oder per Überweisung erfolgen. Verrechnungsschecks werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung in Zahlung genommen. Werden Schecks von uns in Zahlung genommen so gilt der Rechnungsbetrag erst nach Gutschrift auf eines unserer Konten als ausgeglichen. Aus der Annahme von Schecks entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, sofern vorangegangene Rechnungen ausgeglichen sind.

3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schäden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbank -Diskontsatz, mindestens jedoch 8% pro Jahr berechnet.

4. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wir sind unter dieser Bedingung berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und deren Rücksprache oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Bestellers zu verlangen. Dies gilt auch, wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Einhaltung der Zahlungsbedingungen zweifelhaft erscheinen lassen, Vorstehendes gilt auch bei Nichteinhaltung vereinbarter Ratenzahlung.

5. Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten in der Reihenfolge: Kosten - Zinsen - Hauptforderung zu verwenden.

6. Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz unserer Aufwendungen zu fordern.

IV. Lieferzeiten und -fristen
1. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich gegenteiliges vereinbart worden ist. Liefertermine und -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist,

2. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins hat der Besteller für den Fall des Verzuges durch uns eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Sollte nach Ablauf dieser Frist noch keine Lieferung erfolgt sein, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Teillieferungen sind zulässig. Die o.g. Zahlungsbedingungen sind auch bei Teillieferung bindend.

4. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbar, außergewöhnlich und unverschuldet eintretender Umstände in unserer Firma (Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser u.ä., Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördliche Anweisungen etc.) und bei unseren Partnerfirmen (Lieferanten), wodurch wir an der ordnungsgemäßen Einhaltung unseres Vertrages gehindert werden, verlängert sich die Lieferfrist um acht Wochen. Wird infolge der Störung die Lieferfrist um mehr als acht Wochen überschritten, beide Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Tritt der Besteller aus unter 2. und 4. genannten Gründen vom Vertrag zurück, sind weitere Ansprüche an uns ausgeschlossen.

V. Gefahrenübertragung
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Erfolgt die Anlieferung durch uns, so geht die Gefahr mit der Übergabe der Sendung auf diesen über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst nach Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung mit uns bestehenden Forderungen durch den Besteller auf diesen über, bei Zahlung mit Scheck erst nach Gutschrift auf eines unserer Geschäftskonten.

2. Der Besteller ist, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung durch uns, zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet, wenn eine Vertragsverletzung durch ihn vorliegt. Die Rücknahme der Vorbehaltsware ist nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich schriftlich durch uns erklärt wurde.

3. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte ist vor Vertragsabschluß untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur m Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller in diesem Moment seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

4. Ist der Besteller mit einer Zahlung ganz oder nur zum Teil n Verzug, steht er seine Zahlungen ein und es ergeben sich sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht berechtigt über die erhaltene Ware zu verfügen. In diesem Fall können die Rechte aus § 455 DGB geltend gemacht und/oder die Einziehungsbefugnis des Bestellers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen werden. Wir sind dann berechtigt, Auskünfte über die Warenempfänger einzuholen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns in Kenntnis zu setzen und die Forderungen des Wiederverkäufers gegen da Warenempfänger einzubeziehen.

5. Soweit der Wert aller Sicherungerechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
VII. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand ausbessern zu lassen oder neu zu liefern. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand, Der Besteller ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zur Forderung einer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt.
Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Besteller nicht zuzumuten ist.

2. Ansprüche des Bestellers auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung nicht schriftlich angezeigt worden sind.
Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 376 HGB bleiben hiervon unberührt.

3. Voraussetzung der Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder von uns bei dem Besteller besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch an uns zurückgesandt wird. Ersetzte Teile gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über bzw. werden an uns zurückgeführt.

4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Bestellers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.

5. Die Haftung für die Folgen aus seitens des Bestellers oder Dritter vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungs- bzw. Reparaturarbeiten oder jeglicher sonstiger Eingriffe wird ausgeschlossen.
Gleichzeitig erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.

6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

7. Verkauft der Besteller die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, so ist ihm untersagt, wagen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

6. Ist der Besteller Kaufmann, beruhen Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung muros durch uns schriftlich anerkannt oder als rechtskräftig festgestellt.

VIII. Schadensersatz
t. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug und zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

2. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen sowie mittelbaren und/oder Folgeschäden. in jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gerichtsstand Berlin vereinbart.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

X. Sonstige Vereinbarungen
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformvereinbarung wiederum kann nur schriftlich geändert werden.